1.
Reservierung
Um eine Reservierung vorzunehmen, setzen Sie sich bitte
per Fax, Telefon oder Email mit Boréal Tours
in Verbindung. Zur Bestätigung einer Reservierung
ist eine Anzahlung in Höhe von entweder 30% des
Reisepreises oder $300 (kanadischen Dollar) pro Teilnehmer
fällig. Die Restzahlung wird 45 Tage vor Reiseantritt
fällig. Wird der Reisepreis vor Reiseantritt nicht
in voller Höhe gezahlt, kann Boréal Tours
die Erbringung der vereinbarten Leistungen nicht garantieren.
2. Preise
Preise werden in kanadischen Dollar ausgewiesen.
3. Gültigkeit
Boréal Tours behält sich vor, Preise und
Leistungen im Falle von Währungsfluktuationen und/
oder unvorgesehenen wirtschaftlichen Zwischenfällen
ohne Ankündigung zu ändern. Werden Steuern
und Gebühren durch die Bundes-, Provinz- oder Stadtverwaltungen
erhöht, wird Boréal Tours die Preise anpassen.
4. Zahlung
Zahlungen können per Scheck, Postanweisung oder
Banküberweisung an Boréal Tours in trust
getätigt werden.
5. Stornierung
Im Falle einer Stornierung der Reise durch Boréal
Tours wird dem Kunden der Preis für den Landtransport
in voller Höhe erstattet. Boréal Tours übernimmt
keinerlei Verantwortung für Kosten, die in Verbindung
mit der Reisevorbereitung (Flug, Beschaffung von Visa,
Versicherungen, Kleidung, Ausstattung, medizinische
Ausgaben u.s.w.) stehen.
Im Falle einer Stornierung der Reise durch den Kunden
werden folgende Stornogebühren fällig:
5.1. Stornierung
ab 46 Tage vor Reiseantritt: Betrag der Anzahlung
5.2. Stornierung
ab 45 bis 22 Tage vor Reiseantritt: 50% des Reisepreises
5.3. Stornierung
ab 21 Tage vor Reiseantritt und bei Nichtantritt: 100%
des Reisepreises
5.4. Jegliche Stornierung
seitens des Kunden muss in schriftlicher Form erfolgen.
Das Datum,
an dem Boréal Tours den Brief empfängt,
wird für die Berechnung der Stornogebühren
angewendet.
Bitte beachten Sie: Falls eine Stornierung
der Reise durch einen oder mehrere Kunden die Erfüllung
bestimmter Mindestanforderungen bei der Zimmerbelegung
der verbleibenden Teilnehmer beeinflusst, müssen
diese verbleibenden Teilnehmer die anfallenden Mehrkosten
für die Unterkunft tragen.
6. Leistungsänderungen
Der Kunde kann das vereinbarte Leistungspaket durch
Hinzufügen von zusätzlichen Leistungen (Aktivitäten)
oder einer Verlängerung des Aufenthaltes ändern,
jedoch nur wenn durch die Änderung keine Stornierungen
entstehen. Boréal Tours behält sich vor,
ein Verwaltungsentgelt in Höhe von $40,00 (kanadischen
Dollar, inkl. Steuern) pro Person und pro Änderung
zu erheben. Bitte beachten Sie, dass Boréal Tours
Änderungen nur garantieren kann, wenn diese mindestens
45 Tage vor Reiseantritt vorgenommen wurden. Eine Änderung
ab 45 Tage vor Reiseantritt wird als Stornierung und
neue Reservierung angesehen. Die Stornogebühren
nach Punkt 5.2 werden fällig und eine Verwaltungsgebühr
von $40, 00 (kanadischen Dollar, inkl. Steuern) wird
erhoben.
7. Nicht in Anspruch genommene Leistung
Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen nach Reiseantritt
infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen
freiwilligen oder unfreiwilligen Gründen nicht
in Anspruch, besteht kein Anspruch seitens des Reisenden
auf anteilige Rückerstattung für Unterkunft,
Transport, Stadtbesichtigung oder sonstige nicht in
Anspruch genommene Leistungen.
8. Versicherungen
Boréal Tours empfiehlt bei Reservierung den Abschluss
einer Reiserücktrittskostenversicherung, durch
die der Reisende im Falle einer Zahlung von Stornogebühren
ein Erstattungsanspruch gegen die Versicherung hat.
Weiterhin empfiehlt Boréal Tours den Abschluss
einer Reiseversicherung, die die folgenden Fälle
berücksichtigt: persönlicher Unfall, medizinische
Ausgaben, Lufttransport in medizinischen Notfällen,
Verlust persönlicher Gegenstände, Krankenrücktransportkosten
und alle anderen Kosten, die durch Verlust, Schaden,
Verletzung, Verzögerung oder Störungen während
der Reise entstehen. Es liegt in der Verantwortung des
Kunden, für ausreichenden persönlichen Reiseversicherungsschutz
zu sorgen.
9. Unterkunft und Reiseablauf
Begründete Änderungen des Reiseablaufs können
durch Boréal Tours vorgenommen werden, so lange
sie für den Komfort und das Wohlbefinden des Kunden
als ratsam angesehen werden. Boréal Tours wird
sich immer bemühen, die Touren wie ausgeschrieben
durchzuführen, behält sich jedoch das Recht
vor, Hotels oder andere Unterkünfte zu ersetzen,
den Reiseablauf zu verändern und die Reihenfolge
der zu besuchenden Stätten zu verändern, so
lange dies vernünftig, notwendig oder ratsam ist.
10. Pflichten des Reisenden
Der Reisende hat gegenüber Boréal Tours
und anderen Reisenden Pflichten. Der Reisende ist dafür
verantwortlich, das Programm mit allen darin enthaltenen
Vereinbarungen zu verstehen und das Programm, das den
Interessen und Fähigkeiten des Reisenden entspricht
auszuwählen. Es steht im Ermessen des Reiseleiters,
einen Kunden von der Reise auszuschließen, sofern
eine weitere Teilnahme dieses Reisenden eine nachteilige
Auswirkung auf die Reise oder die anderen Reisenden
hat. In diesem Falle besteht kein Anspruch auf Rückerstattung
seitens des Kunden. Für einige Touren muss der
Kunde medizinische Angaben machen und eine Verzichtserklärung
unterschreiben.
11. Beschränkung der Haftung
Boréal Tours vermittelt Fremdleistungen von Transportunternehmen,
Hotels, Organisationen für Stadtbesichtungen und
anderen Anbietern und haftet nicht für auftretende
Verletzungen, Schaden, Verlust, Verzögerung oder
Leistungsstörungen. Dazu gehören unter anderem
auch Naturkatastrophen, Verzögerung durch Haft
oder Kosten, die durch Quarantäne, Streik, Diebstahl,
höhere Gewalt, zivile Unruhen, Haft, Überfall,
behördliche Beschränkungen oder Regelungen,
Nahrungsmittelvergiftung oder sonstige Krankheiten,
Unfälle mit dem Flugzeug, Boot, Fahrrad, Kraftfahrzeug
oder anderen Transportmitteln oder durch Zwischenfälle
von Beförderungsmitteln, die zu einer verzögerten
Ankunft oder Abfahrt führen entstehen. Bitte beachten
Sie: Viele Reiseleiter und Stadtführer sind unabhängige
Vertragspartner von Boréal Tours oder Angestellte
dieser Vertragspartner.
12. Kenntnisnahme
Der Kunde erklärt, diese Bestimmungen zur Verantwortung
für Boréal Tours gelesen zu haben.
13. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist in jedem Falle Montreal, Kanada.
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